Rechtsgebiete
Nationale Mandantschaft
Als eine in Deutschland zu- und niedergelassene Rechtsanwältin beweget sich der Großteil unserer Mandate innerhalb des deutschen Rechts. Der große Schwerpunkt unserer alltäglichen Mandatsbearbeitung beschäftigt sich mit der Beratung von allen Gesellschaftsformen: von der Gesellschaftsgründung über die Auseinandersetzung bis hin zur Beendigung einer Gesellschaft. Ein großer Teil beinhaltet die Gestaltung von Verträgen zwischen Geschäftspartnern sowie sämtlichen Fragestellungen zum privaten Immobilienrecht. Als Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt unsere Kanzlei über eine Spitzenexpertise zu allen zivilrechtlichen Fragestellungen.
Internationale Mandantschaft
Viele unserer Mandate beinhalten auch grenzüberschreitende Berührungen oder sogar einen internationalen Schwerpunkt. In diesen Fällen sind neben der Fachkenntnis Sprach- sowie Kulturkenntnisse von essentieller Bedeutung. Denn nicht nur das Verstehen der Verträge und Dokumente ist ein wesentlicher Bestandteil der anwaltlichen Arbeit; auch und insbesondere ist das Verständnis der Geschäftskultur fundamental, um einen Rechtsstreit zu gewinnen. Als eines unserer Schwerpunkte beraten wir viele Mandate mit solchen Auslandsbezügen und verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum in diesem Bereich.




